Zabou Breitman im Visier einer Fälschungsbeschwerde der Schriftstellerin Isabelle Monnin
Zabou Breitman

Der Film „The Boy“ von Zabou Breitman, der am Mittwoch, dem 26. März, in die Kinos kommt, steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits. Die Romanautorin Isabelle Monnin wirft der Schauspielerin und dem Regisseur vor, die ursprüngliche Idee ihres 2015 erschienenen Buches „Les Gens dans l'enveloppe“ missbraucht zu haben, um daraus ein Filmprojekt zu machen, ohne die Bedingungen ihrer ursprünglichen Vereinbarung einzuhalten. Gegen die Produktionsfirma Nolita wurde eine Vorladung wegen Produktfälschung und Parasitismus eingereicht. Eine erste Anhörung ist für den 3. Juni vor dem Pariser Gericht angesetzt.

Ein Streit über den Ursprung des Films und die Wiederverwendung eines aufgegebenen Projekts

Ursprünglich sollte Zabou Breitman den Roman von Isabelle Monnin für die große Leinwand adaptieren. Nolita erwarb 2016 eine Option auf die Rechte, das Projekt kam jedoch aufgrund fehlender Finanzierung nicht zustande. Die Romanautorin wirft der Produktionsfirma nun vor, einen Film, der auf einer sehr ähnlichen Idee basiert, ohne Genehmigung weiterzuentwickeln und dabei ihrer Aussage nach den Buchtitel wiederzuverwenden, um öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Das Produktionsteam bestreitet diese Vorwürfe. Ihr Anwalt behauptet, der Titel sei ein „Verwaltungsfehler“ gewesen und das Drehbuch für „The Boy“ sei komplett neu geschrieben worden. „Dies ist keine verschleierte Adaption, sondern ein Originalwerk, das von anderen Fotografien inspiriert und von einem anderen Ansatz getragen ist“, versichert Produzent Maxime Delauney.

In „Die Menschen im Umschlag“ erzählt Isabelle Monnin, wie sie einen Stapel anonymer Fotos von einem Gebrauchtwarenhändler kaufte, bevor sie die darauf abgebildeten Personen untersuchte. Seine Geschichte vermischt Fiktion und Realität und verleiht gewöhnlichen Leben eine Stimme. „The Boy“ basiert auf einem ähnlichen Konzept: einem auf einem Flohmarkt gekauften Familienalbum, aus dem das Team versucht, die Geschichte eines aus dem kollektiven Gedächtnis gelöschten Kindes zu rekonstruieren. Für den Autor besteht kein Zweifel an der Ähnlichkeit der Ausgangslage. „Ich verlange, dass mein Vertrag eingehalten wird“, ließ sie über ihren Anwalt ausrichten. Zabou Breitman wiederum behauptet, die Idee zu dem Film habe sie von einem Zuschauer am Ende eines Theaterstücks bekommen. Der Fall, der nun vor Gericht liegt, wirft die heikle Frage des geistigen Eigentums auf, wenn es um die Adaption einer Idee statt eines Textes geht.