Der Rechtsweg ist nun versperrt. Der Staatsrat wies am Freitag, den 5. Juni, den Antrag des Verbandes für Stätten und Denkmäler zurück, der die Aufhebung der Leihgabe des Teppichs von Bayeux an das Britische Museum in London zum Ziel hatte. Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht erklärte sich angesichts der am 8. Juli 2025 angekündigten Leihgabe für „nicht zuständig“. Emmanuel Macron Während eines Staatsbesuchs im Vereinigten Königreich erklärte er, er sei „untrennbar mit der Gestaltung der französischen Außenbeziehungen verbunden“. Die 70 Meter lange Stickerei aus dem 45. Jahrhundert soll ab September ein Jahr lang in London ausgestellt werden. Eine Online-Petition gegen die Leihgabe hatte bis Juli 2025 bereits 000 Unterschriften gesammelt.
Hochrisikotransport, eine Kiste, die 96 % der Stöße absorbieren soll.
Der Verein stützte sich auf die Bedenken mehrerer Experten hinsichtlich der Risiken eines Langstreckentransports für die altersbedingt geschwächte Stickerei. Kulturministerin Catherine Pégard versicherte am Mittwoch, dem 3. Juni, dass für den Transport „nichts dem Zufall überlassen“ worden sei. Der Wandteppich wird zu einem geheim gehaltenen Termin in einer speziell angefertigten, vibrationsdämpfenden Kiste transportiert, die laut einer technischen Studie des Ministeriums „96 % der Wucht eines starken Stoßes“ während der gesamten Reise absorbieren kann – nach einer zweiten Testfahrt im April. „Ein Nullrisiko gibt es nicht“, räumte die Ministerin jedoch ein.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Die Kommentarfunktion ist geöffnet, aber vor Spam geschützt. Beiträge und Kommentare mit Links werden manuell geprüft.
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.