Die Nationalversammlung befasste sich am Montag mit einem lang erwarteten Gesetzentwurf zur Restitution von während der Kolonialzeit unter unrechtmäßigen Bedingungen erworbenen Objekten. Das vom Senat Ende Januar einstimmig verabschiedete Rahmengesetz soll Frankreich ermöglichen, das derzeitige, als zu langsam geltende System zu überwinden, in dem für jede Rückgabe eines Kunstwerks ein gesondertes Gesetz erforderlich ist. Knapp neun Jahre nach der von Präsident [Name des Präsidenten] eingegangenen Verpflichtung… Emmanuel Macron In Ouagadougou rückt das Thema somit wieder in den Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte, vor dem Hintergrund hoher Erwartungen in Afrika und einer heiklen diplomatischen Frage.
Ein Text, der die Wiedergutmachung beschleunigen soll.
Bislang stellte das Prinzip der Unveräußerlichkeit öffentlicher Sammlungen das größte Hindernis dar, da Gesetze nur im Einzelfall verabschiedet werden mussten. Dieser Mechanismus regelte die Rückgabe der 26 Schätze von Abomey an Benin und des Schwertes von El Hadj Omar an Senegal sowie jüngst die Restitution der heiligen Trommel Djidji Ayokwe an die Elfenbeinküste. Laut AFP sind solche Restitutionen nach wie vor äußerst selten; seit dem Versprechen des Präsidenten von 2017 lassen sie sich „an einer Hand abzählen“.
Der neue Text zielt darauf ab, den Umfang des Verfahrens zu erweitern. Er sieht vor, dass Restitutionen nun per Dekret nach Gutachten zweier Kommissionen – einer wissenschaftlichen und einer mit Parlamentsvertretern – beschlossen werden können. Kulturministerin Catherine Pégard erklärte laut AFP im Ausschuss, das Ziel sei, „künftige Restitutionen zu organisieren und effizienter zu gestalten“, gleichzeitig aber „Schutzmechanismen“ und präzise Kriterien zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Aneignung beizubehalten.
Ein Rahmenwerk, dessen Grenzen noch immer diskutiert werden.
Der Gesetzentwurf deckt jedoch nur einen bestimmten Zeitraum ab: Objekte, die zwischen 1815 und 1972 in die Sammlungen gelangten, also zwischen dem Beginn des zweiten französischen Kolonialreichs und dem Inkrafttreten der UNESCO-Konvention über die Rückgabe von Kulturgütern. Diese Einschränkung sorgt bereits für Diskussionen. La France Insoumise hält den Geltungsbereich für zu eng gefasst, insbesondere weil er bestimmte Anträge ausschließen würde, wie etwa den mexikanischen Antrag bezüglich des Codex Borbonicus. Auch im linken Spektrum richtet sich die Kritik gegen die Formulierung des Textes: Umweltschützer bedauern das Fehlen des Begriffs „Kolonialisierung“.
Der Rassemblement National hingegen will diese Restitutionen auf Staaten beschränken, die „herzliche“ Beziehungen zu Frankreich unterhalten, und verurteilt den Text als Akt der „Reue“. Die Regierung verteidigt ihn als ausgewogenes Gesetz. Laut AFP erklärte Catherine Pégard, der Text sei „weder Leugnung noch Reue“, sondern vielmehr ein Mittel, „das Andenken zu bewahren“. Unklar bleibt die Haltung des Verfassungsrats. Einige Rechtsexperten sind der Ansicht, dass die Restitution von durch Schenkungen oder Erbschaften erworbenen Vermögenswerten einem „höheren öffentlichen Interesse“ dienen müsse. Trotzdem will die Regierung das Gesetz durchsetzen und präsentiert es als entscheidenden Schritt in der französischen Kulturerbepolitik.
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