Die EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe.
Die EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe.

Seit Sonntag, dem 19. Juli, gilt in der Europäischen Union eine neue Regelung für Textilhersteller: Die Vernichtung unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe ist EU-weit verboten. Diese Maßnahme, die unter die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Kommission vom 9. Februar fällt, markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Produktionsüberschüssen. Branchenakteure müssen nun ihre Geschäftspraktiken anpassen, um die Anhäufung von Lagerbeständen, die letztendlich auf der Mülldeponie landen, zu vermeiden.

Obligatorische Alternativen zur Zerstörung

Hersteller werden dazu angehalten, alternative Vertriebswege für ihre unverkauften Lagerbestände zu entwickeln. Weiterverkauf, Aufarbeitung, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und die Wiederverwendung von Materialien zählen zu den bevorzugten Optionen. Diese Vorgabe zielt darauf ab, Textilabfälle zu reduzieren – eine große Herausforderung in einer Branche, in der Überproduktion weiterhin weit verbreitet ist. Unternehmen müssen ihr vorgelagertes Bestandsmanagement überdenken und die Abwicklung von Kundenretouren verbessern.

Dieses Verbot basiert auf der europäischen Verordnung zum Ökodesign von Produkten, einem Rahmenwerk, das die Produktion und das Recycling von Konsumgütern regelt. Die europäischen Behörden wollen die Umweltauswirkungen der Textilindustrie, einer der umweltschädlichsten Branchen weltweit, begrenzen. Verstöße werden geahndet, wobei die genauen Durchsetzungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten noch festgelegt werden müssen.

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