POLITISCH Nationalversammlung

Schutz von Minderjährigen: Abgeordnete lehnen lebenslange Haftstrafen für wiederholte Kinderschänder ab; eine Neuabstimmung ist geplant.

Schutz von Minderjährigen: Abgeordnete lehnen lebenslange Haftstrafen für wiederholte Kinderschänder ab; eine Neuabstimmung ist geplant.
Schutz von Minderjährigen: Abgeordnete lehnen lebenslange Haftstrafen für wiederholte Kinderschänder ab; eine Neuabstimmung ist geplant.

Die Nationalversammlung lehnte am Freitag mit knapper Mehrheit von 40 zu 37 Stimmen einen Gesetzesentwurf ab, der lebenslange Haft für Täter von Serienvergewaltigungen an mindestens einem Kind unter 15 Jahren vorsah. Der von der Regierung im Zuge des Falls Joël Le Scouarnec in den Gesetzentwurf zum Kinderschutz eingebrachte Entwurf scheiterte nach einer besonders hitzigen Debatte. Die Regierung beantragte daraufhin eine zweite Lesung, die am Dienstag stattfinden wird, bevor über das gesamte Gesetz endgültig abgestimmt wird.

Die beigeordnete Ministerin für Gleichstellung, Aurore Bergé, bedauerte die Ablehnung und argumentierte, dass die geltende Gesetzgebung keine lebenslange Haftstrafe für wiederholte Vergewaltigungen von Minderjährigen vorsehe. Sie nannte als Beispiel den Fall von Joël Le Scouarnec, der wegen hunderter Vergewaltigungen und sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt wurde, aber für die ihm zur Last gelegten Verbrechen eine Höchststrafe von zwanzig Jahren Haft verbüßen muss.

Die Linke priorisiert Prävention gegenüber härteren Strafen.

Linke Gruppen und Umweltschützer begründeten ihren Widerstand damit, dass eine Verschärfung der Sanktionen die Schwierigkeiten bei der Aufdeckung und Verfolgung von sexueller Gewalt gegen Kinder nicht löse. Mehrere Abgeordnete wiesen darauf hin, dass nur ein geringer Anteil der Täter tatsächlich verurteilt werde, und forderten mehr Mittel für Prävention, Justiz und Ermittlungen, um die Rückfallquote zu senken.

Trotz dieser Ablehnung verabschiedeten die Abgeordneten mehrere andere Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Der Text sieht insbesondere eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren für wiederholte Vergewaltigungen vor, wenn mindestens ein Opfer minderjährig ist. Die Parlamentarier billigten außerdem eine Maßnahme, die Eltern verpflichtet, die Identität der Leiter von außerschulischen Aktivitäten offenzulegen, um Transparenz und Sicherheit an Schulen zu erhöhen.

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