Die Mitglieder des Parlaments billigen ein Gesetz zur Stärkung des Kampfes gegen Gewalt an Schulen.
Die Mitglieder des Parlaments billigen ein Gesetz zur Stärkung des Kampfes gegen Gewalt an Schulen.

Der nach dem Skandal an der Schule Notre-Dame-de-Bétharram entworfene Gesetzentwurf hat die erste Hürde in der Nationalversammlung genommen. Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten den Text im Ausschuss. Ziel des Gesetzes ist es, die Prävention und Meldung von Gewalt an Schulen zu verbessern. Die Debatte im Plenum ist für den 1. Juni angesetzt.

Unter der Führung von Persönlichkeiten wie Paul Vannier und Violette Spillebout zielt der Vorschlag darauf ab, Kinder besser vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt zu schützen. Der Text beinhaltet auch die offizielle Anerkennung staatlicher Versäumnisse, die es ermöglichten, dass bestimmte Missbräuche jahrelang fortbestanden.

Verbesserte Kontrollen und Meldepflicht

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die verstärkte Aufsicht über das pädagogische und außerschulische Personal. Hierfür wird ein „Führungszeugnis“ eingeführt, das bei der Einstellung und anschließend regelmäßig während der gesamten beruflichen Laufbahn ausgestellt wird. Die Gesetzgebung zielt außerdem darauf ab, die Überwachung von Disziplinarmaßnahmen zu verbessern, um zu verhindern, dass Fachkräfte, die sich Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, ohne dass ihre Vergangenheit dokumentiert wird und sie die Institution wechseln können.

Die Abgeordneten stimmten außerdem dafür, bestimmte Bestimmungen auf den außerschulischen Bereich auszuweiten, nachdem es in letzter Zeit mehrere Fälle von sexueller Gewalt durch Betreuer gegeben hatte. Ein nationaler Gedenktag für die Opfer, der auf den 19. November festgelegt wurde, wurde ebenfalls beschlossen.

Mehrere Bestimmungen zu Privatschulen stießen auf Kritik vonseiten der Rechten und des Rassemblement National, insbesondere die alle fünf Jahre vorgeschriebenen Inspektionen. Der Text sieht außerdem vor, dass Geistliche verpflichtet sind, Gewalt gegen Minderjährige zu melden, auch wenn der Missbrauch während der Beichte offenbart wird.

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