Nach den drei Sahelstaaten hat auch der Tschad seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof eingeleitet. Diese Entscheidungen spiegeln den gemeinsamen Wunsch wider, die Kontrolle über diplomatische und juristische Entscheidungen zurückzugewinnen, selbst wenn die nationalen Wege unterschiedlich sind.
Die Bewegung gewinnt an Dynamik. Mali, Burkina Faso und Niger, vereint in der Sahel-Staaten-Allianz, haben den Weg geebnet. Auch Tschad hat nun den Austrittsprozess aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag eingeleitet.
Obwohl die politischen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder unterschiedlich sind, beruht der Ansatz auf einer gemeinsamen Logik: die Kontrolle über die nationale diplomatische und juristische Ausrichtung zurückzugewinnen, ohne dabei eine internationale Gerichtsbarkeit einzuschalten, die als außerhalb der Realitäten des Kontinents liegend wahrgenommen wird.
Der durch das Römische Statut im Jahr 1998 gegründete Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wird regelmäßig von mehreren afrikanischen Regierungen beschuldigt, den Kontinent als Priorität ins Visier zu nehmen – eine alte Kritik, die Kenia und Burundi in der Vergangenheit bereits dazu veranlasst hat, mit dem Austritt zu drohen oder sogar ähnliche Schritte zu unternehmen.
Der wirksame Austritt eines Mitgliedstaats erfordert eine Frist von einem Jahr nach der Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen. Dies lässt einen Zeitraum, in dem die Gerichtsbarkeit theoretisch für auf dem betreffenden Gebiet begangene Handlungen weiterhin gegeben ist.
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